Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Deshalb haben die kantonalen Behörden per heute, 28.07.2020, Nachmittag 16.00 Uhr ein bedingtes Feuerverbot im ganzen Gebiet des Kanton Aargau ausgesprochen.
Ab sofort ist das Feuern im Wald und an Waldränder (Mindestabstand 50 Meter) verboten. Für das Siedlungsgebiet bestehen zudem folgende Verbote:
- Feuern in unbefestigten Feuerstellen
- Bei starkem Wind darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
- Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer
- Steigenlassen von „Heissluftballons / Himmelslaternen“ (Sowohl gekaufte oder selbstgebastelte)
Sicherheitsmassnahmen für den 1. August
Im Wald und an Waldrändern ist mit dem Feuerverbot das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) nicht erlaubt. Hier gilt es, einen Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrandund und die auf den Produkten vermerkten Sicherheitsabstände zu brennbaren Objekten (wie trockene Felder, Wald, Häuser) strikte einzuhalten.
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