Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 von 5: „grosse Waldbrandgefahr“

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Damit gilt ein Feuerverbot im und am Waldrand.

Was das genau bedeutet ist in der Grafik beschrieben.

 

Quelle: Aargauische Gebäudeversicherung AGV