Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr) und damit ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand angeordnet. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die…